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Die steuerliche Berücksichtigung von Geschenken eines Unternehmers

Betriebsausgaben mindern den Gewinn eines Unternehmens. Als Betriebsausgaben können alle Aufwendungen geltend gemacht werden, die betrieblich veranlasst sind. Hierzu zählen die Geschenke, die ein Unternehmer an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner macht.

Steuerliche Behandlung der Geschenke an Mitarbeiter

Wendet ein Unternehmer seinen Mitarbeitern etwas über den vertraglich vereinbarten Arbeitslohn hinaus zu, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, für den der Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen muss. Handelt es sich bei dieser Zuwendung um ein Sachgeschenk, lässt der Gesetzgeber zwei Ausnahmen zu:

  • Die 60 Euro-Betragsgrenze
  • Die 44 Euro-Betragsgrenze

Die 60 Euro-Betragsgrenze

Gibt es für die Zuwendung des Unternehmers einen bestimmten Anlass, kann er seinem Mitarbeiter eine Sachzuwendung zukommen lassen, die dieser nicht versteuern muss. Voraussetzung hierfür ist, dass der gesamte Betrag des Geschenks unter 60 Euro liegt.

Als bestimmten Anlass lässt der Gesetzgeber z. B. die Hochzeit eines Kollegen, die Geburt eines Kindes oder ein Dienstjubiläum zu. Bei der 60 Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Diese ist von einem steuerlichen Freibetrag zu unterscheiden. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er den Wert des gesamten Geschenks sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung unterwerfen muss, wenn das Geschenk mehr als 60 Euro (Bruttobetrag) kostet.  

Die 44 Euro-Betragsgrenze

Liegt kein bestimmter Anlass vor, kann ein Unternehmer seinen Mitarbeitern eine steuerfreie monatliche Sachzuwendung zukommen lassen, wenn deren Gesamtbetrag unter 44 Euro liegt. Auch hier handelt es sich um eine steuerliche Freigrenze. Für die Gewährung einer Sachzuwendung, die unter 44 Euro liegt, kommt z. B. ein monatlicher Tankgutschein in Betracht.

Zum 01. Januar 2022 hat der Gesetzgeber die 44 Euro-Betragsgrenze auf 50 Euro im Monat angehoben. Das Finanzamt erkennt es an, wenn ein Unternehmer die 60 Euro-Betragsgrenze und die 44 Euro-Betragsgrenze in einem Monat nebeneinander zahlt, wenn der Mitarbeiter monatlich von einem Tankgutschein profitiert und sein Dienstjubiläum feiert.  

Steuerliche Behandlung der Geschenke an Kunden und Geschäftspartner

Macht ein Unternehmer Kunden oder Geschäftspartnern ein Geschenk, muss er die 35 Euro-Grenze beachten. Die steuerliche Freigrenze bezieht sich auf ein komplettes Kalenderjahr. Wird die Grenze überschritten, weil der Unternehmer z. B. zwei Geschenke im Wert von insgesamt 40 Euro macht, kommt ein Betriebsausgabenabzug (auch nicht anteilig) nicht mehr in Betracht. Auch hier hat der Gesetzgeber eine Ausnahme zugelassen: Nutzt der Beschenkte das Geschenk für seine betrieblichen Aktivitäten, ist der volle Abzug der Kosten als Betriebsausgaben auch möglich, wenn die 35 Euro-Grenze überschritten wird. Hier verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis.   

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Für Sachzuwendungen an Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 37b EStG geschaffen. Hiernach kann ein Unternehmer aus betrieblichem Anlass getätigte Sachzuwendungen mit einem Pauschalsteuersatz von 30% selbst versteuern. Die Steuerlast geht in diesem Fall von dem Beschenkten auf den Schenker über. Für den Beschenkten ist der Vorgang absolut steuerneutral.    

Wann findet die Pauschalierung nach § 37b EStG keine Anwendung?

Ein Unternehmer kann die Zuwendung an einen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner nicht mit dem Pauschalsteuersatz von 30 % versteuern, wenn einer der folgenden Sachverhalte gegeben ist:

  • Die gesamten Anschaffungskosten für das Geschenk liegen unter 10 Euro.
  • Die Zuwendung des Arbeitgebers erfolgt auf privater Ebene, weil er mit dem Mitarbeiter befreundet ist. In diesem Fall ist die Zuwendung nicht betrieblich veranlasst und deshalb steuerfrei.

Weitere Infos, auch zum Schwerpunkt Werbegeschenk finden Sie in diesem Video.

Fazit

Macht ein Unternehmer einem Mitarbeiter, einem Kunden oder einem Geschäftspartner ein Geschenk, kann er die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als gewinnmindernde Betriebsausgaben ansetzen. Bei Geschenken an Mitarbeiter sind die 44 Euro-Grenze (die am 01.01.2022 beschlossene 50 Euro-Grenze) und die 60 Euro-Grenze zu beachten. Der Unternehmer muss darauf achten, dass er seinem Mitarbeiter keinen Geldbetrag zuwendet, weil dieser immer vom Finanzamt immer als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen wird.

Bei Geschenken an Kunden und Geschäftspartner ist der volle Betriebsausgabenabzug möglich, wenn der Gesamtwert des Geschenks unter 35 Euro liegt. Ein Überschreiten dieser Grenze löst keine steuerlichen Konsequenzen aus, wenn der Beschenkte das Geschenk unternehmerisch nutzt. 

Direkte Strafen für eine Missachtung der Freigrenzen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es ist nur zu beachten, dass entweder für den Unternehmer oder einen Arbeitnehmer eine höhere Steuerlast anfällt. Für zusätzliche Fachinfos u. Ratschläge, nutzen Sie den Ratgeber von betriebsausgabe.de.

Autor: Aschendorff Medien